Die Auswahl der Dolmetscher und Übersetzer obliegt bei dem Amtsgericht Bonn allein den zuständigen Richtern und Rechtspflegern. Bei ihrer Auswahl greifen diese auf die bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln geführte Dolmetscher- und Übersetzerliste zurück. Es empfiehlt sich daher, sich in dieser Liste registrieren zu lassen. Auf die tatsächliche Auswahl einer bestimmten Person als Dolmetscher und Übersetzer kann keinerlei Einfluss genommen werden.