Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
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Allgemeine Sprechzeiten:
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Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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Persönliche Vorsprachen sind in den meisten Fällen nur nach Terminvereinbarung möglich!!! In verschiedenen Angelegenheiten ist ein Termin zwingend über die Online-Terminbuchung zu vereinbaren.
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Sprechzeiten der Rechtsantragstelle (im Saalbau Raum S 0.03):
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Ausgabe von Wartemarken Rechtsantragstelle:
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Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr bis 14:45 Uhr
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Eildienst:
Reguläre Dienststunden des Gerichts:
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Montag bis Dienstag:
07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag:
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
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Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bonn ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für den Landgerichtsbezirk Bonn (Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl) eingerichtet.
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Den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bonn während der folgenden genannten Sprechzeiten
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bzw. unter der folgenden Faxnummer gestellt werden:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefax: 0228/702-2929
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