Zahlungsklage im Online-Verfahren
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erprobt ein Online-Verfahren für Zahlungsklagen bei Geldforderungen von bis zu 10.000 Euro. Auf der Website service.justiz.de/geld-einklagen finden Sie Informationen dazu, wie Sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe an den teilnehmenden Amtsgerichten führen können, und haben die Möglichkeit, online eine Klage zu erstellen. Über den Dienst „Mein Justizpostfach“ können Sie die Klage beim zuständigen Amtsgericht digital einreichen. Damit eröffnen Sie das Online-Verfahren. Das Amtsgericht Bonn beteiligt sich ab dem 01.08.2026 an dem Pilotprojekt zum neuen zivilgerichtlichen Online-Verfahren.
Auf der Website service.justiz.de/mein-Justizpostfach-einrichten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie außerdem eine Anleitung, wie Sie den Dienst „Mein Justizpostfach“ Schritt für Schritt einrichten können. Damit können Sie digital einen Antrag stellen, Dokumente senden oder eine Klage im Online-Verfahren beim Gericht einreichen.
Bei Fragen zur Nutzung der Onlinedienste von service.justiz.de wenden Sie sich bitte an kontakt@service.justiz.de.
