Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Allgemeine Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind in den meisten Fällen nur nach Terminvereinbarung möglich!!!
In verschiedenen Angelegenheiten ist ein Termin zwingend über die Online-Terminbuchung zu vereinbaren.
Sprechzeiten der Rechtsantragstelle (im Saalbau Raum S 0.03):
a) Beratungshilfe
Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
b) sonstige Anträge
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ausgabe von Wartemarken der Rechtsantragstelle:
Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 14:45 Uhr
Eildienst:
Reguläre Dienststunden des Gerichts:
Montag bis Dienstag
07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag:
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bonn ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für den Landgerichtsbezirk Bonn (Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl) eingerichtet.
Den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bonn während der folgenden genannten Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Faxnummer gestellt werden:
Telefax: 0228 702-2929
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen:
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr