Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen eine Rechnung von der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) (Tel.-Nr. 02381 272 6333) übersandt wird. Die Zentrale Zahlstelle Justiz zieht für das Amtsgericht Bonn die ausstehenden Rechnungen ein. Selbstverständlich gibt es jedoch auch beim Amtsgericht Bonn eine Zahlstelle (Raum W 0.24 Wilhelmstr. 21). Hier können Barbeträge eingezahlt werden. Bei Überweisungen an das Amtsgericht Bonn -außer in Zwangsversteigerungssachen - verwenden Sie bitte folgende Bankverbindung:

Deutsche Bundesbank Filiale Köln
IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10
BIC  MARKDEF1370
(Bitte ohne Leerstellen angeben, diese dienen hier nur der Lesbarkeit.)

Gläubiger-Identifikationsnummer:  DE59ZZZ00000094452

Achtung! Abweichende Bankverbindung für Hinterlegungen:

Alleinige Hinterlegungskasse für die Justiz in Nordrhein-Westfalen  ist die
Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) mit folgender Bankverbindung:

Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund
IBAN  DE57 440 000 00 00410 015 10
BIC  MARKDEF1440
(Bitte ohne Leerstellen angeben, diese dienen hier nur der Lesbarkeit.)

Geben Sie bitte als Verwendungszweck das Hinterlegungsgericht und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an
(zum Beispiel. Amtsgericht Bonn 14 HL 1234/12)

 

Bitte beachten Sie: Für die Überweisung von Sicherheitsleistungen im Zwangsversteigerungsverfahren gilt ebenfalls eine andere Bankverbindung:

Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ)
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
IBAN DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC WELADEDD
(Bitte ohne Leerstellen angeben, diese dienen hier nur der Lesbarkeit.)

Bei der Überweisung der Sicherheitsleistung müssen Sie angeben:

1. das Aktenzeichen des Verfahrens
2. das Stichwort "Sicherheit"
3. das zuständige Amtsgericht Bonn
4. den Tag des Versteigerungstermins

Die entsprechende Überweisung sollten Sie spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin
veranlassen, damit sichergestellt ist, dass der Nachweis über die Sicherheitsleistung im Termin vorliegt.