Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
07:30 Uhr bis 16:00 Uhr


Allgemeine Sprechzeiten:

Montag bis Freitag:
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag zusätzlich:
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr


Persönliche Vorsprachen sind in den meisten Fällen nur nach Terminvereinbarung möglich!!!
In verschiedenen Angelegenheiten ist ein Termin zwingend über die Online-Terminbuchung zu vereinbaren.


Sprechzeiten der Rechtsantragstelle (im Saalbau Raum S 0.03):

a) Beratungshilfe

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich:
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

b) sonstige Anträge

Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich:
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr


Ausgabe von Wartemarken der Rechtsantragstelle:

Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 10:00 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr bis 14:45 Uhr


Eildienst:

Reguläre Dienststunden des Gerichts:

Montag bis Dienstag
07:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch bis Freitag:
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bonn ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für den Landgerichtsbezirk Bonn (Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl) eingerichtet.

Den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bonn während der folgenden genannten  Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Faxnummer gestellt werden:

Telefax: 0228 702-2929

Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen:
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr