Wir haben folgende Stellenangebote:

Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten

Möchten Sie eine Ausbildung im öffentlichen Dienst beginnen?
Arbeiten Sie gerne im Team?
Haben Sie Interesse an PC-Arbeit und dem Umgang mit Menschen?

Wenn Sie nun neugierig geworden sind, haben Sie nachstehend die Möglichkeit, sich über den Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten im öffentlichen Dienst zu informieren!

Einstellungstermin ist der 1. August oder der 1. September eines jeden Jahres.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Nordrhein-Westfalen 2 Jahre und 6 Monate.
Voraussetzungen für die Ausbildung ist das Vorliegen der Fachoberschulreife sowie ein bestandener Einstellungstest.

Ziel der Ausbildung ist es, das Wissen und die Kenntnisse zu vermitteln, um büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben bei Gericht und Staatsanwaltschaft selbständig ausführen zu können. Zu diesem Zweck werden Sie in folgenden Fachgebieten ausgebildet:

Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozess, Grundbuch, Nachlass, Vormundschaft und Betreuungen sowie Registerführung. Als geprüfte Justizfachangestellte setzen Sie Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein, erteilen Auskünfte, nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf, führen Registraturarbeiten durch, führen Dateien und Karteien, bearbeiten Posteingang und -ausgang, berechnen, vermerken und überwachen Fristen, gewähren Akteneinsicht, fertigen Schriftstücke aus und beglaubigen Schriftstücke, veranlassen Veröffentlichungen, erheben statistische Daten, veranlassen Zustellungen und überwachen deren Ausführung, erstellen Protokolle, berechnen Kosten, überwachen Zahlungseingänge. Außerdem sind Sie Ansprechpartner für ratsuchende Bürger.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach § 8 des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)

Zusätzlich werden vermögenswirksame Leistungen sowie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung gewährt. Darüber hinaus wird bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung eine Abschlussprämie gezahlt.

Der zustehende Jahresurlaub wird nach Maßgabe des § 9 TVA-L BBiG gewährt..

Bewerbungen sind ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen.