Amtsgericht Bonn

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Gerichtsbezirk

Örtliche und sachliche Zuständigkeiten
Übersichtskarte Gerichtsbezirk Bonn

Der Bezirk des Amtsgerichts Bonn erstreckt sich über:

die Städte Bonn externer Link, öffnet neues Browserfenster (314.301 Einwohner) und Bornheim externer Link, öffnet neues Browserfenster (48.451 Einwohner)
sowie über die Gemeinden Alfter externer Link, öffnet neues Browserfenster (24.210 Einwohner) und Wachtberg externer Link, öffnet neues Browserfenster (20.488 Einwohner).
Die Zahl der Gerichtseingesessenen beläuft sich daher auf insgesamt 407.450 Personen. (Stand 30.06.2007)

Dem Amtsgericht übergeordneten Gerichte sind:

  • das Landgericht Bonn externer Link, öffnet neues Browserfenster - zuständig für Berufungs- und Beschwerdesachen in allen Bereichen bis auf Familiensachen, desweiteren vorgesetzte Verwaltungsbehörde des Amtsgerichts.
  • das Oberlandesgericht Köln externer Link, öffnet neues Browserfenster - zuständig für Berufungssachen in Familiensachen und weiter Beschwerdeinstanz sowie Revisionsgericht, - weiterhin Verwaltungsmittelbehörde für alle Amts- und Landgerichte im Bezirk.
  • der Bundesgerichtshof externer Link, öffnet neues Browserfenster als letzte Rechtsmittelinstanz

Die zuständige Staatsanwaltschaft für den Bezirk des Landgerichts Bonn ist die Staatsanwaltschaft Bonn.externer Link, öffnet neues Browserfenster


 

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