Der Zugang zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen des Amtsgerichts ist unabhängig von den Sprech- und Öffnungszeiten gewährleistet.

Bei allen sonstigen Angelegenheiten sollten Anträge, wo dies möglich ist, schriftlich eingereicht werden. Vordrucke für verschiedene Anträge sind unter www.justiz.nrw/BS/formulare abrufbar.

Für die Abgabe von Schriftstücken kann der Briefkasten des Amts- und Landgerichts (rechts vor dem Haupteingang) genutzt werden.

Für persönliche Vorsprachen ist in vielen Fällen ein Termin zu vereinbaren.

 

Es besteht die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung unter AG Bonn für folgende Angelegenheiten:

 

  • Kirchenaustritte
  • Erbausschlagung
  • Beantragung eines Erbscheins
  • Testamentsrückgabe
  • Inverwahrungnahme von Testamenten
  • Einsichtnahme in Wertgutachten in Zwangsversteigerungsverfahren

 

Für die Online-Terminbuchung beachten Sie bitte die Hinweise unter „Online-Terminbuchung“.

 

Die Sprechzeiten des Gerichts sind Montag bis Freitag, jeweils von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr, wobei auch für diese Zeiten in den meisten Fällen ein Termin zu vereinbaren ist.

 

Zuschauer an öffentlichen Gerichtsverhandlungen dürfen das Gerichtsgebäude weiter uneingeschränkt betreten.

Zeugen, Schöffen und sonstige Verfahrensbeteiligte, die zu anberaumten Terminen geladen sind, werden gebeten, vor einem Besuch des Gerichtsgebäudes auf der Webseite des Gerichts unter „Termine“ (Sitzungstermine) zu prüfen, ob der jeweilige Termin stattfindet oder aufgehoben worden ist. Die Daten auf dieser Webseite werden im Takt weniger Minuten aktualisiert und spiegeln die aktuelle Terminierungslage des Gerichts wieder.

 

Zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen des Gerichts und zu den Möglichkeiten einer Terminvereinbarung finden sich hier weitere Hinweise:

Wenn vor dem Hintergrund dieser Hinweise noch ein Klärungsbedarf bestehen sollte, wird dringend darum gebeten, das Gericht möglichst nicht ohne entsprechende Terminvereinbarung aufzusuchen. In diesen Fällen sollte zunächst versucht werden, das Anliegen telefonisch zu klären.

Für den Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, steht Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr auch die Information des Land- und Amtsgerichts im Eingangsbereich des Gebäudes als Ansprechpartner für eine erste Klärung des Anliegens zur Verfügung. Es wird jedoch um Verständnis dafür gebeten, dass auch bei einer persönlichen Vorsprache an der Information nicht zwingend unmittelbar ein ggf. noch erforderlicher Termin vermittelt werden kann.