Auch nach Aufhebung der meisten Corona-Schutzmaßnahmen steht weiterhin jede/r Einzelne in der Pflicht, eigenverantwortlich für sich und andere mögliche Infektionsgefahren zu minimieren.
Daher ist der Publikumsverkehr im Gerichtsgebäude möglichst gering zu halten. Hierzu sollen Anträge, wo dies möglich ist, schriftlich eingereicht werden. Für persönliche Vorsprachen ist in vielen Fällen ein Termin zu vereinbaren.
Es besteht zudem die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung unter AG Bonn für folgende Angelegenheiten:
- Kirchenaustritte
- Erbausschlagung
- Beantragung eines Erbscheins
- Testamentsrückgabe
- Inverwahrungnahme von Testamenten
- Einsichtnahme in Wertgutachten in Zwangsversteigerungsverfahren
Für die Online-Terminbuchung beachten Sie bitte die Hinweise unter „Online-Terminbuchung“.
Die Sprechzeiten des Gerichts sind Montag bis Freitag, jeweils von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr, wobei auch für diese Zeiten in den meisten Fällen ein Termin zu vereinbaren ist.
Zuschauer an öffentlichen Gerichtsverhandlungen dürfen das Gerichtsgebäude weiter uneingeschränkt betreten.
Zeugen, Schöffen und sonstige Verfahrensbeteiligte, die zu anberaumten Terminen geladen sind, werden gebeten, vor einem Besuch des Gerichtsgebäudes auf der Webseite des Gerichts unter „Termine“ (Sitzungstermine) zu prüfen, ob der jeweilige Termin stattfindet oder aufgehoben worden ist. Die Daten auf dieser Webseite werden im Takt weniger Minuten aktualisiert und spiegeln die aktuelle Terminierungslage des Gerichts wieder.
Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder bei denen ein positiver Corona-Test (Schnelltest/PCR-Test) vorliegt, sollten das Gerichtsgebäude -auch nach Wegfall der Isolationspflicht- nicht ohne vorherige telefonische Rücksprache betreten. Sollten Sie in diesen Fällen eine Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten haben, setzen Sie sich bitte telefonisch unter Angabe des auf Ihrer Ladung angegebenen Aktenzeichens mit der jeweils zuständigen Abteilung in Verbindung, damit das weitere Vorgehen geklärt werden kann.
Für das Betreten des Gebäudes des Land- und des Amtsgerichts Bonn und den Aufenthalt in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Gebäudes wird das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, Maske des Standards FFP2 oder höher oder diesen vergleichbare Maske) weiterhin empfohlen. Dies gilt insbesondere bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 m und in von mehreren Personen gleichzeitig genutzten Innenräumen. Sollten Sie in den o.g. Fällen einer Corona-Erkrankung das Gerichtsgebäude zwingend betreten müssen, wird das Tragen einer medizinischen Maske (s.o.) dringend empfohlen.
Es wird darum gebeten, auch bei der Eingangskontrolle die Masken nur abzunehmen, wenn Sie dazu aufgefordert werden und die Maske auch im Gerichtsgebäude zu tragen. Im Rahmen von Sitzungen/Verhandlungen entscheidet die/der Vorsitzende darüber, inwieweit Masken dort getragen werden sollen/dürfen.
Zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen des Gerichts und zu den Möglichkeiten einer Terminvereinbarung finden sich hier weitere Hinweise:
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Familiensachen
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Grundbuchsachen
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Insolvenzsachen
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Kirchenaustritte
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Nachlasssachen
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Online-Terminbuchung
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Rechtsantragstelle
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Registersachen
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Strafsachen
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Zivilsachen
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Wenn vor dem Hintergrund dieser Hinweise noch ein Klärungsbedarf bestehen sollte, wird dringend darum gebeten, das Gericht möglichst nicht ohne entsprechende Terminvereinbarung aufzusuchen. In diesen Fällen sollte zunächst versucht werden, das Anliegen telefonisch zu klären.
Für den Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, steht Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr auch die Information des Land- und Amtsgerichts im Eingangsbereich des Gebäudes als Ansprechpartner für eine erste Klärung des Anliegens zur Verfügung. Es wird jedoch um Verständnis dafür gebeten, dass auch bei einer persönlichen Vorsprache an der Information nicht zwingend unmittelbar ein ggf. noch erforderlicher Termin vermittelt werden kann.