Gegenwärtig gehen bei dem Amts- und Landgericht Bonn vermehrt Anfragen über den Erhalt von unverlangten Anrufen ein, in denen sich die Anrufer fälschlicherweise als Gerichtsvollzieher/Vollstreckungsbeamte ausgeben. Teilweise drohen die Anrufer mit Kontopfändungen oder -sperrungen und fordern die Zahlung von Geldbeträgen. Als Absenderkennung dieser Anrufe wird missbräuchlich eine Rufnummer des Amts- und Landgerichts Bonn angegeben. Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bonn keine Telefonate über Rufnummer des Gerichts (0228 702-0) führen. In den beschriebenen Fällen wird die wahre Herkunft des Anrufes mittels des sog. „Call-ID-Spoofings“ verschleiert

Die von unbekannten Dritten über die Rufnummer getätigten Anrufe dienen regelmäßig ausschließlich missbräuchlichen und betrügerischen Zwecken; persönliche oder finanzielle Daten (Kontaktdaten, Kontoverbindung, Kreditkartennummern, pp.) sollten in keinem Fall gegenüber den Anrufern preisgegeben werden.

Leisten Sie keinesfalls Zahlungen in Folge einer telefonischen Kontaktaufnahme. Leisten Sie Zahlungen nur dann, wenn Sie von einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Bonn schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden. Sind Sie unsicher, ob es sich um eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Bonn handelt, können Sie über die Gerichtsvollziehersuche die Identität abgleichen.

Liegen in diesem Zusammenhang Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten vor, sollte zudem die örtliche Polizeidienststelle informiert werden.