Der Bezirk des Amtsgerichts Bonn erstreckt sich über die Städte Bonn (325.490 Einwohner) und Bornheim (48.173 Einwohner)
sowie über die Gemeinden Alfter (23.527 Einwohner) und Wachtberg (20.251 Einwohner).
Die Zahl der Gerichtseingesessenen beläuft sich daher auf insgesamt 417.441 Personen. (Stand 31.12.2017)
Dem Amtsgericht übergeordneten Gerichte sind:
- das Landgericht Bonn
- zuständig für Berufungs- und Beschwerdesachen in allen Bereichen bis auf Familiensachen, desweiteren vorgesetzte Verwaltungsbehörde des Amtsgerichts
- das Oberlandesgericht Köln
- zuständig für Beschwerden in Familiensachen, weitere Beschwerden und Revisionen, - weiterhin Verwaltungsmittelbehörde für alle Amts- und Landgerichte im Bezirk
- der Bundesgerichtshof als letzte Rechtsmittelinstanz.
Die zuständige Staatsanwaltschaft für den Bezirk des Landgerichts Bonn ist die Staatsanwaltschaft Bonn .
Landgerichtsbezirk

- AG Euskirchen zuständig für Euskirchen, Bad Münstereifel, Zülpich, Mechernich und Weilerswist
- AG Königswinter zuständig für Bad Honnef und Königswinter.
- AG Rheinbach zuständig für Rheinbach, Meckenheim und Swisttal
- AG Siegburg zuständig für Siegburg, Lohmar, Niederkassel, St. Augustin, Troisdorf, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth
- AG Waldbröl zuständig für Waldbröl, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Windeck
Oberlandesgerichtsbezirk

Das Amtsgericht Bonn liegt im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln.
Dem Bereich des Oberlandesgerichts Köln sind drei Landgerichtsbezirke untergeordnet, nämlich die Bezirke des Landgerichtes Bonn, des Landgerichtes Köln und des Landgerichtes Aachen.
Die weiteren Oberlandesgerichte liegen in Düsseldorf und in Hamm.