Jedes Amtsgericht verfügt über eine sogenannte Rechtsantragstelle, welche direkte oder praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen bei Gericht bietet und ggfs. Berechtigungsscheine für Beratungshilfe erteilen kann. Die Rechtsantragstelle ist mit einem Rechtspfleger (Fachjurist bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften) besetzt, der im Einzelfall entscheiden muss, wie er am Besten rechtliche Hilfe gewähren kann. Die Hilfe kann durch eine kurze Information unter Hinweis auf die entsprechenden Gesetzesvorschriften gegeben werden und oder durch die Aufnahme eines Antrages unter Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen.

Eine rechtliche ausführliche Beratung ist jedoch gemäß Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) den rechtsberatenden Berufen vorbehalten und darf daher nicht bei Gericht erfolgen. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich unmittelbar an einen solchen Rechtsberater.

Wenn Sie jedoch Klage erheben wollen oder verklagt werden, so können ebenfalls erhebliche Kosten für die Inanspruchnahme des Gerichts sowie für die hinzugezogenen Rechtsanwälte anfallen. Deshalb gibt es Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe, die von jeder Partei in jedem Stadium eines gerichtlichen Verfahrens beantragt werden kann.

Bitte prüfen Sie in jedem Fall vor einer Antragsstellung, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob Ihre Versicherung die Kosten einer Beratung oder eines Prozesses übernehmen muss. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach.

Ausführlichere Informationen sowie die entsprechenden Antragsvordrucke finden Sie zudem unter: