Schiedspersonen für Wachtberg

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Dr. Hagen, StefanForstweg 7
53343 Wachtberg
Tel.-Nr.: 0228 328207
E-Mail: vp-bp@gmx.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk I
Adendorf, Arzdorf, Fritzdorf, Holzem
1.Vertretung:
Kallfelz, Elmar
Im Saufang 49
53343 Wachtberg
Mobil: 0163 2402195
E-Mail: elmar.kallfelz@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Kallfelz, ElmarIm Saufang 49
53343 Wachtberg
Mobil: 0163 2402195
E-Mail: elmar.kallfelz@schiedsmann.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk II
Berkum, Gimmersdorf, Werthhoven, Züllighoven
1.Vertretung:
Dr. Hagen, Stefan
Forstweg 7
53343 Wachtberg
Tel.-Nr.: 0228 328207
E-Mail: vp-bp@gmx.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Weitere anerkannte Gütestellen für Wachtberg
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Wachtberg
Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg
Tel.-Nr.: 0228 9544-0 , Telefax: 0228 9544-123
E-Mail: marlies.schmitz@gemeinde-wachtberg.de

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