Schiedspersonen für Alfter
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Scherer, Hildegard | Auf dem Mühlenbungert 57 53347 Alfter Tel.-Nr.: 02222 938528 | Bezirk I Alfter und Gielsdorf |
| 1.Vertretung: Chaudiere-Schulz, Ulrike | Am Gärtchen 16 53347 Alfter Tel.-Nr.: 0228 96635436 | |
| Chaudiere-Schulz, Ulrike | Am Gärtchen 16 53347 Alfter Tel.-Nr.: 0228 96635436 | Bezirk II Oedekoven, Impekoven und Witterschlick |
| 1.Vertretung: Scherer, Hildegard | Auf dem Mühlenbungert 57 53347 Alfter Tel.-Nr.: 02222 938528 |
Gemeinde Alfter
Am Rathaus 7, 53347 Alfter
Tel.-Nr.: 0228 6484-0 , Telefax: 0228 6484-124
E-Mail: rathaus@alfter.de
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Weitere Informationen
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