Schiedspersonen für Alfter

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 2 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Scherer, HildegardAuf dem Mühlenbungert 57
53347 Alfter
Tel.-Nr.: 02222 938528
Bezirk I
Alfter und Gielsdorf
1.Vertretung:
Chaudiere-Schulz, Ulrike
Am Gärtchen 16
53347 Alfter
Tel.-Nr.: 0228 96635436
Chaudiere-Schulz, UlrikeAm Gärtchen 16
53347 Alfter
Tel.-Nr.: 0228 96635436
Bezirk II
Oedekoven, Impekoven und Witterschlick
1.Vertretung:
Scherer, Hildegard
Auf dem Mühlenbungert 57
53347 Alfter
Tel.-Nr.: 02222 938528
Weitere anerkannte Gütestellen für Alfter
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Alfter
Am Rathaus 7, 53347 Alfter
Tel.-Nr.: 0228 6484-0 , Telefax: 0228 6484-124
E-Mail: rathaus@alfter.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung