Betrüger erstellten auf Grundlage eines echten Beschlusses des Landgerichts Köln einen gefälschten Beschluss und ließen diesen einer an dem Ursprungsverfahren nicht beteiligten Bürgerin zukommen.
Bei Erhalt einer gerichtlichen Entscheidung, an deren Echtheit Zweifel bestehen, empfiehlt sich eine entsprechende Prüfung, etwa durch Nachfrage bei etwaigen Prozessbevollmächtigten oder dem Gericht. Dies gilt insbesondere, wenn eine vorherige Verfahrensbeteiligung nicht stattgefunden hat und das Verfahren gänzlich unbekannt ist. Sollten Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorliegen, wird empfohlen, die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.
