InhaltHinweis zur E-Mail-FunktionDer elektronische Übermittlungsweg über die hier genannte(n) E-Mail- Adresse(n) dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Anfragen und Mitteilungen (wie z.B. nach Publikumszeiten, Anfahrtswege oder Zuständigkeiten) zu übersenden.. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht. Etwaige dennoch übermittelte E-Mails werden nicht an die Fachabteilung weitergeleitet und bleiben somit unbearbeitet. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die traditionellen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist. Um Anträge in Rechtssachen einzureichen, benutzen Sie bitte ausschließlich die Anschrift und Telefaxnummer des Amtsgerichts Bonn, die Sie auf der Startseite finden. Alle übrigen Anliegen werden nur dann an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet, wenn die Identität des Absenders zweifelsfrei feststeht. Grundsätzliche Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen Zu häufigen bereits gestellten Fragen finden Sie hier bereits die Antworten. Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an die Direktorin des Amtsgerichts Bonn senden.
|
Zusätzliche Informationen |
© Amtsgericht Bonn, 2013