Amtsgericht Bonn

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Hinweis zur E-Mail-Funktion

Der elektronische Übermittlungsweg über die hier genannte(n) E-Mail- Adresse(n) dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Anfragen und Mitteilungen (wie z.B. nach Publikumszeiten, Anfahrtswege oder Zuständigkeiten) zu übersenden..

In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

Etwaige dennoch übermittelte E-Mails werden nicht an die Fachabteilung weitergeleitet und bleiben somit unbearbeitet.

Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die traditionellen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist.

Um Anträge in Rechtssachen einzureichen, benutzen Sie bitte ausschließlich die Anschrift und Telefaxnummer des Amtsgerichts Bonn, die Sie auf der Startseite finden.

Alle übrigen Anliegen werden nur dann an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet, wenn die Identität des Absenders zweifelsfrei feststeht.

Grundsätzliche Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen
In Rechtssachen können Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen an das zuständige Gericht auf elektronischem Wege nur dann übersandt werden, wenn die Landesregierung dies durch Rechtsverordnung bestimmt hat, wobei die Zulassung der elektronischen Form auch auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt sein kann (vgl. § 130a Abs. 2 ZPO, § 55a Abs. 1 VwGO, § 52a Abs. 1 FGO, § 65a Abs. 1 SGG, § 46b Abs. 2 ArbGG, § 41a Abs. 2 StPO, § 110a Abs. 2 OWiG). Die Einzelheiten über das Ob und Wie der Einreichung von Schriftsätzen, Mitteilungen oder sonstigen Einsendungen in Rechtssachen können Sie im Bereich der jeweiligen Online-Verfahren externer Link, öffnet neues Browserfenster  im NRW-Justizportal (www.justiz.nrw.de) externer Link, öffnet neues Browserfenster entnehmen.

Zu häufigen bereits gestellten Fragen finden Sie hier bereits die Antworten.

Ich habe den Hinweis gelesen und möchte eine E-Mail an die Direktorin des Amtsgerichts Bonn senden.

 

 


 

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