Geschäftsverteilungsplan Quelle: Amtsgericht Bonn

Die richterliche Geschäftsverteilung wird zu Beginn eines jeden Jahres vom Präsidium des Gerichts beschlossen. Im Geschäftsverteilungsplan sind die Zuständigkeiten genau geregelt. Bereits im Vorfeld eines jeden Verfahrens ist hierin festgeschrieben, welcher Spruchkörper zuständig ist. Der Geschäftsverteilungsplan verwirklicht damit das Verfassungsgebot, nachdem niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz).

Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Die jeweiligen Änderungen werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht. Die Änderungsbeschlüsse können zu den üblichen Geschäftszeiten auf Zimmer W 2.20 des Amtsgerichts Bonn eingesehen werden.

Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung (W 2.20) ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.