Die geladenen Zeugen erhalten über die Anweisungsstelle eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungs- gesetz (JVEG).

Die Anweisungsstelle ist in Raum W 0.15 d untergebracht.

Für die Überweisung der Entschädigung (Barauszahlung nicht möglich) sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl)
  • Verdienstausfallbescheinigung des Arbeitgebers
  • Kilometerangabe bei An- und Abreise mit PKW
  • Nachweise für weitere Kosten (Parkschein, Fahrkarte, pp.)

Sachverständige und Dolmetscher werden gebeten ihren Vergütungs-/Entschädigungsantrag ausgefüllt auf dem Postweg direkt an die zuständige Abteilung unter Angabe des Aktenzeichens zu senden.