Die Zahlstelle des Amtsgerichts Bonn befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudeteils Wilhelmstrasse.

Kassenstunden der Zahlstelle für Bareinzahlungen:

Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

In Eilfällen (Hinterlegung, Zahlung von Kautionen usw.) Montag und Dienstag bis 16:00 Uhr und Mittwoch bis Freitag bis 15:30 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten bei der Zahlstelle:

 • bar während der Kassenstunden
 • mittels Überweisung

Eine Kartenzahlung ist zur Zeit noch nicht möglich.

Entrichtung von Gerichtsgebühren sind auch mittels elektronischer Kostenmarke im Internet externer Link, öffnet neues Browserfenster möglich.

Die Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) ist für die Einziehung der Gerichtskosten, welche durch Kostenrechnung mit Kassenzeichen eingefordert werden, im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Köln und damit auch im Landgerichtsbezirk Bonn zuständig.

Achtung! Abweichende Bankverbindung für Hinterlegungen:

Alleinige Hinterlegungskasse für die Justiz in Nordrhein-Westfalen  ist die
Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ) mit folgender Bankverbindung:

Zentrale Zahlstelle Justiz (ZZJ) externer Link, öffnet neues Browserfenster
Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund
IBAN  DE57 440 000 00 00410 015 10
BIC  MARKDEF1440
(Bitte ohne Leerstellen angeben, diese dienen hier nur der Lesbarkeit.)

Geben Sie bitte als Verwendungszweck das Hinterlegungsgericht und Ihr Hinterlegungsaktenzeichen an
(zum Beispiel. Amtsgericht Bonn 14 HL 1234/12)

 

Bitte beachten Sie: Für die Überweisung von Sicherheitsleistungen im Zwangsversteigerungsverfahren gilt ebenfalls eine andere Bankverbindung:

Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ)
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
IBAN DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC WELADEDD
(Bitte ohne Leerstellen angeben, diese dienen hier nur der Lesbarkeit.)

Bei der Überweisung der Sicherheitsleistung müssen Sie angeben:

1. das Aktenzeichen des Verfahrens
2. das Stichwort "Sicherheit"
3. das zuständige Amtsgericht Bonn
4. den Tag des Versteigerungstermins

Die entsprechende Überweisung sollten Sie spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin
veranlassen, damit sichergestellt ist, dass der Nachweis über die Sicherheitsleistung im Termin vorliegt.