Bei jedem Amtsgericht ist eine Rechtsantragstelle eingerichtet, die mit einem Rechtspfleger (Fachjurist bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften) besetzt ist. Die Rechtsantragstelle bietet den Bürgern Hilfestellungen bei gerichtlichen Antragstellungen und -erwiderungen. Hauptaufgabe des zuständigen Rechtspflegers ist es dabei, die Anliegen der rechtsuchenden Bürger juristisch einzuordnen und diese gegebenenfalls in einem Antrag schriftlich zu formulieren. Welche Antragstellungen bei der Rechtsantragstelle möglich sind regelt die Geschäftsverteilung des Amtsgerichts.

Auf der Rechtsantragstelle erhält der Bürger außerdem Beratungshilfe. Diese kann, nach Prüfung der Voraussetzungen des Beratungshilfegesetzes, auch durch Erteilung eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe gewährt werden.

In anderen Fällen kann die Hilfe auch durch eine kurze Information unter Hinweis auf die entsprechenden Gesetzesvorschriften oder durch Aufnahme eines Antrags unter Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen gegeben werden.

Eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne findet jedoch nicht statt. Diese ist gesetzlich den rechtsberatenden Berufen vorbehalten und dem Gericht wegen seiner Neutralitätspflicht untersagt.

Beachten Sie bitte, dass Anträge in den Bereichen Zwangsvollstreckungsrecht, Betreuungsrecht und Strafrecht bei dem Amtsgericht Bonn nicht auf der Rechtsantragstelle protokolliert werden.

In diesen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Abteilung.