Bewerbungen für eine Tätigkeit als Schöffe sind grundsätzlich an die jeweilig zuständigen Städte und Gemeinden zu richten, da diese die Vorschlagslisten zur Schöffenwahl erstellen.
Schöffentätigkeit
Bewerbungen für eine Tätigkeit als Schöffe sind grundsätzlich an die jeweilig zuständigen Städte und Gemeinden zu richten, da diese die Vorschlagslisten zur Schöffenwahl erstellen.