Die Auswahl der Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger obliegt bei dem Amtsgericht Bonn allein den zuständigen Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern.

Es ist daher gängige Praxis, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre schriftliche Bewerbung in Papierform einreichen und diese sodann den zuständigen Richter/innen und Rechtspfleger/innen bekannt gegeben wird.

Auf die tatsächliche Auswahl einer bestimmten Person als Verfahrenspflegerin oder Verfahrenspfleger wird hierbei keinerlei Einfluss genommen.