Für die Erteilung von Apostillen betreffend Entscheidungen des Amtsgerichts Bonn ist der Präsident des Landgerichts Bonn zuständig.

Da hierzu die Vorlage der betreffenden Entscheidung im Original mit Rechtskraftvermerk erforderlich ist, ist die Beantragung einer Apostille per E-Mail nicht möglich. Bitte benutzen Sie hierfür die traditionellen Übermittlungswege.

Der Antrag ist nebst vorbezeichneter Anlage an folgende Anschrift zu richten:

An den
Präsidenten des Landgerichts Bonn

Wilhelmstraße 21

53111 Bonn